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AGB

1. Buchungsablauf 

 

1.1 Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. 

 

1.2 Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Objekts, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Internet und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an. 

 

1.3 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn bereits mit der telefonischen) Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. 

 

2. Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt, Umbuchung 

 

2.1 Zahlungen sind an das angegebene Konto des Vermieters zu leisten. Entscheidend ist, dass der jeweilige Geldbetrag innerhalb der vereinbarten Zeit bei dem Vermieter eingegangen sein muss. 

 

2.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 30% des Mietpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn zu überweisen. 

 

2.3 Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung bei dem Vermieter nicht innerhalb der jeweiligen Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und pauschalisierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 2.6 zu berechnen. 

 

2.4 Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. 

 

2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. 

 

2.6 Der Vermieter kann im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche, anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen: a) Bei einem Rücktritt bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises. b) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 40. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises. c) Bei einem Rücktritt vom 39. Tag bis zum 7. Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises. d) Bei einem Rücktritt ab dem 6. Tag vor Belegungsbeginn 100% des Gesamtpreises. 

 

2.7 Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, dem Vermieter gegenüber nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. 

 

2.8 Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall Ihnen gegenüber zu beziffern und zu belegen ist. 

 

2.9 In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe der Buchungsbestätigung, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintritt. 

Der Vermieter erhebt dafür ein Umbuchungsentgelt von 75,00 EUR. Der Vermieter, kann der Person des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der Abschluss einer eventuellen Reiserücktrittskostenversicherung wird hiermit ausdrücklich empfohlen. 

 

2.10 Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer oder der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen und den Haustieren vorgenommen (Umbuchung), so erhebt der Vermieter, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 90 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsentgelt von 75,00 EUR pro Umbuchung. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. 

 

3. Rücktritt durch den Vermieter 

 

3.1 Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der Vermieter, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 BGB sowie der Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart. Ausgenommen ist eine Vertragskündigung aufgrund behördlicher Maßnahmen in Zusammenhang mit Infektionskrankheiten (z.B. Covid-19). In diesem Fall gelten die pauschalen Rücktrittskosten 2.6. Der Kunde kann auf einen späteren Reisetermin umbuchen. Der Vermieter erhebt dafür ein Umbuchungsentgelt von 75,00 EUR. Bereits geleistete Mietzahlungen werden als Gutschrift angerechnet. 

 

3.2 Der Vermieter als kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in einem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erhält. 

 

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 

 

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. 

 

5. Kaution 

 

Der Vermieter ist berechtigt, bei Einzug bzw. bei Schlüsselübergabe eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Objektbeschreibung ergibt. Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf, ist der Vermieter berechtigt, dafür entstehende Kosten von der Kaution in Abzug zu bringen. Der Rest aus der Kaution wird nach Regulierung der Sachschäden und Abzug von Nebenkosten für Energieverbrauch, soweit vereinbart, vom Vermieter wenn nicht vor Abreise in bar, so dann innerhalb eines Monats nach Abreise auf ein von Ihnen anzugebendes Konto erstattet.

 

 

 

6. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter 

 

6.1 Sie sind nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie riskieren sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter. 

 

6.2 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen und den Haustieren genutzt werden, die in der Beschreibung des Objekts vorgesehen und in der Buchungsbestätigung entsprechend vermerkt sind. Haustiere müssen stubenrein sein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Persone gering wie möglich zu halten

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